Recht & Gesetz

Denkmalschutz ist Sache der Bundesländer

Denkmalschutz in Deutschland ist Angelegenheit der Länder.

Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen.

Ziel ist es, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt. Basis des Denkmalschutzes ist das jeweils landeseigene Denkmalrecht. So sieht es die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern vor.

Sämtliche Maßnahmen, die das Erscheinungsbild und die Substanz eines Hauses verändern, müssen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Dies gilt auch für Arbeiten, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist wie z.B. neue Fenster oder ein Fassadenanstrich.

Baumaßnahmen können nicht nachträglich genehmigt werden!

Tipp: Vereinbaren Sie frühzeitig mit den Denkmalbehörden einen Beratungstermin, damit Ihre Pläne mit den Vorstellungen des Denkmalschutzes von vornherein in Planung und Ausführung zusammengeführt werden können.

Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG)
Link zur Homepage Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege

Niedersächsisches Bauordnungsgesetz (NBauO)
Link zur Homepage Niedersächsisches Ministerium für Soziales Gesundheit und Gleichstellung

Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG)
Link zur Homepage Denkmalpflege Bremen

Bremer Landesbauordnung
Link zur Homepage Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

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